Syndikuszulassung bei Altersteilzeit
Die Syndikuszulassung bleibt auch während der Freistellungsphase in Altersteilzeit bestehen. Die Passivphase sei lediglich als zeitlich begrenzte Unterbrechung zu bewerten, entschied der AGH Berlin (Urteil v. 13.03.2024 – 1 AGH 7/21).