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Service nach Themen / ANWARTSCHAFTEN

Hilfreiche Informationen zu Anwartschaften

Detaillierte Informationen über Rentenanwartschaften sowie Informationen zu den Anwartschaftsbescheinigungen.

Anwartschaftsmitteilungen

Anwartschaften und Renten

Rentenanwartschaften ab 1. Januar 2025.

1.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2024 um 1,108 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 92,50 EUR beschlossen.

2.
Die nachfolgende Rententabelle informiert über die Höhe der Rentenanwartschaften für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung des Rentensteigerungsbetrages und der Zahlung des Regelpflichtbeitrages.

Wegen des schrittweisen Übergangs auf die Altersrente mit 67 für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1976 beschränkt sich die Rententabelle auf die Geburtsjahrgänge ab 1976. Im Übrigen teilt das Versorgungswerk allen Mitgliedern im dritten Jahr der Mitgliedschaft jährlich ihre ganz persönliche Rentenanwartschaft durch Übersendung der Rentenanwartschaftsmitteilung zum Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres mit.

Rentenanwartschaften ab 01. Januar 2025 (Rentensteigerungsbetrag: 92,50 EUR):

Die Rentenanwartschaft errechnet sich nach der Rentenformel des § 19 Abs. 1 aus dem Rentensteigerungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der anzurechnenden Versicherungsjahre und dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten.

Anwartschaftsbescheinigung

Das Versorgungswerk übersendet seinen Mitgliedern jährlich eine Anwartschaftsbescheinigung. Hier finden Sie hilfreiche Erläuterungen.

Die aktuellen Anwartschaftsbescheinigungen für das abgelaufene Geschäftsjahr werden stets Mitte April versandt.

Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen bezüglich der Anwartschaftsmitteilung. Insbesondere wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihre Anwartschaftsmitteilungen jährlich „verschlechtern“, sollten Sie nachfolgenden Text lesen, aus welchem sich auch der Unterscheid zu einer Rentensimulation ergibt.

Bei der Anwartschaftsmitteilung wird Ihnen unter Punkt 2 ein die Altersrente betreffender Betrag bei der für Sie günstigsten Betrachtungsweise Ihrer Anwartschaft genannt. Im dritten Absatz erfolgt sodann der Hinweis, dass sich Ihre Anwartschaft dadurch verschlechtern kann, wenn zukünftige Beitragszahlungen unterhalb des bisherigen persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten liegen würden. Würden Ihre weiteren Beitragszahlungen also mithin diesem Quotienten entsprechen, so wäre voraussichtlich mit einer Regelaltersrente zu rechnen, welche Ihnen unter Punkt 2 mitgeteilt wurde. Würde der Betrag jedoch unterhalb bzw. oberhalb liegen, so können sich hier mitunter erhebliche Unterschiede ergeben.

Die Anwartschaftsmitteilung stellt mithin keine Simulation bei fortlaufender gleichbleibender Beitragszahlung dar, sondern legt den aktuell erreichten persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten zugrunde und unterliegt der Annahme, dass Beiträge weiterhin auf dessen Basis fortgezahlt würden.

Vorgenanntes trifft auch selbstredend auf die Ihnen in dem Vorjahr zugegangene Anwartschaftsbescheinigung zu. Liegen mithin die tatsächlich gezahlten Beiträge in dem Zeitraum nach Erhalt der Anwartschaftsmitteilung unter dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten, welcher auf der letzten Seite der Anwartschaftsbescheinigung rechts unten aufgeführt ist, so ist ein Absinken der Rentenanwartschaft zu erwarten. Um den im laufenden Geschäftsjahr mindestens zu entrichtenden Beitrag zu ermitteln, muss der dort aufgeführte persönliche durchschnittliche Beitragsquotient lediglich mit dem in diesem Jahr geltenden Regelpflichtbeitrag multipliziert werden.

Wenn der Quotient im Jahr 2024 beispielsweise bei 0,7777 läge, müsste dieser mit dem Regelpflichtbeitrag des Jahres 2024 (1.404,30 €) multipliziert werden. 1.404,30 x 0,7777 = 1.092,12 €)

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass sich der Regelpflichtbeitrag nach § 30 Abs. 1 in den kommenden Jahren erhöhen kann. Dadurch steigt analog der monatliche Beitrag, um den entsprechenden Quotienten zu erhalten (§ 19 Abs. 4 Satz 1).

Für eine individuelle Rentensimulation können Sie uns zudem jederzeit gerne kontaktieren.

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Downloads zu dem ausgewählten Themenbereich. Sollten Sie weitere Informationen oder Anträge suchen, so besuchen Sie doch gerne unseren Download-Bereich.

Antrag auf Rentensimulation


Tabelle Beitragsentwicklung


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