
Das Versorgungswerk in Zahlen
Die wichtigsten Kennzahlen Im Überblick
Neben den relevanten Bezugsgrößen für Beiträge und Leistungen finden Sie hier bereitgestellte Informationen zu Mitgliederbestand, Statistiken und Wahlen.
Inhalt
Mitgliederbestand
Mitgliederbestand am 31.10.2024
- Von den 37.325 Mitgliedern des Versorgungswerkes sind 15.694 Kolleginnen und 21.631 Kollegen.
- Zurzeit leistet das Versorgungswerk 1.392 Witwen- / Witwerrenten, 284 Waisenrenten, 8.371 Altersrenten und 299 Berufsunfähigkeitsrenten. In den letzten 12 Monaten hat das Versorgungswerk in 202 Fällen Sterbegeld gezahlt. Die Summe aller Leistungen betrug im Jahr 2023 185,9 Mio. EUR
- In den letzten 12 Monaten sind 61 Mitglieder vor Eintritt in die Altersrente verstorben mit einem Durchschnittsalter von 57 Jahren. Nach Eintritt in die Altersrente sind 154 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 76 Jahren.
Beitragshöhe
Beitrag 2025
- Der Regelpflichtbeitrag des Jahres 2025 beläuft sich auf 1.497,30 EUR / Monat. Dieser Beitrag ist grundsätzlich von jedem Mitglied zu entrichten.
- Der Regelpflichtbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2025 in Höhe von 8.050,00 EUR / Monat und dem Beitragssatz von 18,6 %.
- Ausnahmen:
- Mitglieder, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 EUR / Monat bzw. 96.600,00 EUR / Jahr nicht erreicht, entrichten ihren Beitrag auf Antrag nach dem nachgewiesenen Einkommen. Aus diesem Einkommen ist ein Beitrag in Höhe von 18,6 % zu entrichten. Zur Form des Einkommensnachweises finden Sie weitere Erläuterungen in Abschnitt IV.
- Mitglieder, die noch nicht fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, haben die Option, aus ihrem aus selbständiger Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen nur den halben Beitrag zu zahlen, sofern sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Von allen Mitgliedern ist jedoch wenigstens der Mindestbeitrag in Höhe von 149,73 EUR / Monat zu entrichten.
- Mitglieder, die als Mitglied des Gründungsbestandes nach § 43 oder § 44 eine Teilbefreiung auf eine bestimmte einkommensunabhängige Zehntelstufe erhalten haben, entnehmen den Beitrag für das Jahr 2025 unten abgebildeten Beitragstabelle. Gleiches gilt auch für Mitglieder, die die Ehegattenermäßigung nach § 11 Abs. 3 in Anspruch genommen haben.
- Das Versorgungswerk wird im ersten Quartal 2025 jedem Mitglied über dessen Beitragseingang in 2024 (außer Nachversicherung) eine Jahresbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt erteilen. Ein vorgezogener Versand ist auch im Einzelfall leider nicht möglich.
- Es steht allen Mitgliedern die Möglichkeit offen, nach § 32 zusätzliche freiwillige Beiträge für das jeweils laufende Kalenderjahr zu entrichten. Die Beitragszahlung einschließlich des Pflichtbeitrages ist auf 15 / 10 des Regelpflichtbeitrages begrenzt. Sie beträgt für das Jahr 2025 insgesamt 26.951,40 EUR. Beachten Sie jedoch bitte die Altersbegrenzung zur freiwilligen Beitragszahlung ab Vollendung des 57. Lebensjahres nach § 32 Abs. 2.
Freiwillige Beiträge können ohne das Erfordernis einer gesonderten Antragstellung einfach überwiesen werden. Es reicht aus, im Verwendungszweck des Überweisungsträgers die Mitgliedsnummer und den Hinweis „freiwilliger Beitrag“ anzugeben. Für eine regelmäßige freiwillige Beitragszahlung empfiehlt sich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Ein Vordruck ist auf unserer Homepage im Download-Bereich unter der Rubrik „Anträge“ hinterlegt.
Durch eine Änderung des Jahressteuergesetzes ab 01.01.2023 wird die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge auf 100% erhöht. Ein 15/10 Beitrag zum Versorgungswerk kann daher in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
ZehntelStufen in EUR
1/10 | 149,73 |
2/10 | 299,46 |
3/10 | 449,19 |
4/10 | 598,92 |
5/10 | 748,65 |
6/10 | 898,38 |
7/10 | 1.048,11 |
8/10 | 1.197,84 |
9/10 | 1.347,57 |
10/10 | 1.497,30 |
11/10 | 1.647,03 |
12/10 | 1.796,76 |
13/10 | 1.946,49 |
14/10 | 2.096,22 |
15/10 | 2.245,95 |
Statistische Entwicklung der Beiträge
Rechnungszins
Anwartschaften und Renten
1.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2024 um 1,108 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 92,50 EUR beschlossen.
2.
Die nachfolgende Rententabelle informiert über die Höhe der Rentenanwartschaften für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung des Rentensteigerungsbetrages und der Zahlung des Regelpflichtbeitrages.
Wegen des schrittweisen Übergangs auf die Altersrente mit 67 für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1976 beschränkt sich die Rententabelle auf die Geburtsjahrgänge ab 1976. Im Übrigen teilt das Versorgungswerk allen Mitgliedern im dritten Jahr der Mitgliedschaft jährlich ihre ganz persönliche Rentenanwartschaft durch Übersendung der Rentenanwartschaftsmitteilung zum Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres mit.
Rentenanwartschaften ab 01. Januar 2025 (Rentensteigerungsbetrag: 92,50 EUR):

Die Rentenanwartschaft errechnet sich nach der Rentenformel des § 19 Abs. 1 aus dem Rentensteigerungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der anzurechnenden Versicherungsjahre und dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten.
Rechnungszins
Die Gremien des Versorgungswerks beobachten das Verhältnis der Entwicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen zu dem im Technischen Geschäftsplan des Versorgungswerks festgelegten Rechnungszins genau und regelmäßig.
Zum 31.12.2020 wurde der Rechnungszins von 3,9% auf 3,7% abgesenkt. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 142 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7% auf 3,5% für den Zeitraum bis einschließlich 2028 (8 Jahre) entspricht.
Das bedeutet – auch für die laufenden Renten – dass das Versorgungswerk das Kapital nach den Rechnungsgrundlagen mit aktuell 3,5 % verzinst. Der Rechnungszins von 3,5 % gilt jedoch nur bis zum Jahr 2028. Nach dem Jahr 2028, also ab 2029, wäre ein Rechnungszins von 4 % gültig, hätte das Versorgungswerk nicht die Überschüsse aus den letzten Jahren für eine langfristige Absenkung auf 3,7 % ab 2029 verwendet; das erfordert hohe Mittel, ohne Anwartschaftskürzungen vorzunehmen.
Rentenhöhe
Rentenhöhe / Rentenberechnung
Die aktuelle Rentenhöhe ergibt sich unmittelbar aus der Satzung. Sie ermittelt sich aus dem Produkt von Versicherungsjahren (inkl. dem „Bonus“ der anzurechnenden Versicherungsjahre), Beitragsquotient und Rentensteigerungsbetrag. Versicherungsjahre und Beitragsquotient sind stets individuell beeinflussbare Faktoren, wohingegen der Rentensteigerungsbetrag jährlich von der Vertreterversammlung festgelegt wird.
Würden Sie beispielsweise 35 Jahre lang den Regelpflichtbeitrag entrichtet haben, bei Eintritt in das Versorgungswerk das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (und somit 8 Versicherungsjahre angerechnet bekämen) würde sich bei einem derzeitigen Rentensteigerungsbetrag von 92,50 EUR (2025) eine Regelaltersrente i.H.v. 3.977,50 EUR/Monat ergeben.
Weitere Beispiele können Sie der untenstehenden Rententabelle entnehmen.
Rententabelle 2025

Wahlen
Wahlbekanntmachung
Alle Informationen bezüglich der Wahl zur Neunten Vertreterversammlung 2023 finden Sie hier.
Statistiken
Beitragszahler und Altersrentner
1.
Beitragszahler
2.
Altersrentner
Kapitalanlagen
Geschäftsjahr 2023
Die Vertreterversammlung hat am 02.07.2024 den vom Wirtschaftsprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2023 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt, desgleichen der Vorstand der Geschäftsführerin.
Im Jahr 2023 hat das Versorgungswerk 450 Mio. EUR an Beiträgen eingenommen. Die laufenden Verwaltungskosten betragen 0,73 % der Beitragseinnahmen.
Zum 31.12.2023 betrugen die Kapitalanlagen auf Buchwertbasis 10.844 Mio. EUR und stiegen damit um 8,05 % gegenüber dem Vorjahr.
Entwicklung der Kapitalanlagen in Mio. EUR von 2014 bis 2023:

Die Nettorendite aller Kapitalanlagen betrug 3,56 %.
Damit hat das Versorgungswerk die für das Jahr 2023 notwendigen rechnungsmäßigen Zinsen erreicht. Seit dem 31.12.2020 beträgt der Rechnungszins 3,7 %. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 100 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7 % auf 3,5 % für den Zeitraum bis einschließlich 2028 entspricht. Der Zinsschwankungsreserve wurden im Geschäftsjahr 111 Mio. EUR zugeführt, so dass sich diese nun auf 111 Mio. EUR beläuft.
Entwicklung der Nettorendite von 2014 bis 2023:

Anlagestruktur per 31.10.2024
Das ertragbringend angelegte Vermögen hat per 31.10.2024 den Umfang von 11.225 Mio. EUR erreicht und ist nach Assetklassen wie folgt aufgeteilt:

Die Immobilienquote hat sich um 2% verringert und liegt nun bei 29%.
Die alternativen Investments stiegen um 2 % auf insgesamt 16 % – mit dem neuen Bereich Infrastruktur (4 %). Der Anteil an Mezzanine-Fondinvestments beträgt aktuell 0,4 % vom Gesamtvermögen.
Die Aktienquote hat sich hingegen um 1% auf 17 % leicht verringert. Die Rentenanlagen haben sich dagegen um 1 % auf 35 % erhöht, davon in der Renten-Direktanlage um 4 % auf 15 %.
Die kurzfristigen Anlagen (Fest- und Termingelder) reduzierten sich leicht von 2,8 % auf 2 %.
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Mitgliederrundschreiben 2024/2025