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Das Versorgungswerk in Zahlen

Die wichtigsten Kennzahlen Im Überblick

Neben den relevanten Bezugsgrößen für Beiträge und Leistungen finden Sie hier bereitgestellte Informationen zu Mitgliederbestand, Statistiken und Wahlen.

Mitgliederbestand

Mitgliederbestand am 31.10.2023

  1. Von den 37.282 Mitgliedern des Versorgungswerkes sind 15.497 Kolleginnen und 21.785 Kollegen.
  2. Zurzeit leistet das Versorgungswerk 1.275 Witwen- /Witwerrenten, 268 Waisenrenten, 7.603 Altersrenten und 302 Berufsunfähigkeitsrenten. In den letzten 12 Monaten hat das Versorgungswerk in 209 Fällen Sterbegeld gezahlt. Die Summe aller Leistungen betrug im Jahr 2022 161,4 Mio. EUR
  3. In den letzten 12 Monaten sind 57 Mitglieder vor Eintritt in die Altersrente verstorben mit einem Durchschnittsalter von 57 Jahren. Nach Eintritt in die Altersrente sind 103 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 75 Jahren.

Beitragshöhe

Beitrag 2024

  1. Der Regelpflichtbeitrag des Jahres 2024 beläuft sich auf 1.404,30 EUR / Monat. Dieser Beitrag ist grundsätzlich von jedem Mitglied zu entrichten.
  2. Der Regelpflichtbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2024 in Höhe von 7.550 EUR / Monat und dem Beitragssatz von 18,6 %.
  3. Ausnahmen:
    1. Mitglieder, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 EUR / Monat bzw. 90.600 EUR / Jahr nicht erreicht, entrichten ihren Beitrag auf Antrag nach dem nachgewiesenen Einkommen. Aus diesem Einkommen ist ein Beitrag in Höhe von 18,6 % zu entrichten. Zur Form des Einkommensnachweises finden Sie weitere Erläuterungen in Abschnitt IV.
    2. Mitglieder, die noch nicht fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, entrichten aus ihrem aus selbständiger Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen nur den halben Beitrag, mithin 9,3 %, sofern sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    3. Von allen Mitgliedern ist jedoch wenigstens der Mindestbeitrag in Höhe von 140,43 EUR / Monat zu entrichten.
    4. Mitglieder, die als Mitglied des Gründungsbestandes nach § 43 oder § 44 eine Teilbefreiung auf eine bestimmte einkommensunabhängige Zehntelstufe erhalten haben, entnehmen den Beitrag für das Jahr 2023 unten abgebildeten Beitragstabelle. Gleiches gilt auch für Mitglieder, die die Ehegattenermäßigung nach § 11 Abs. 3 in Anspruch genommen haben.
  4. Das Versorgungswerk wird im ersten Quartal 2024 jedem Mitglied über dessen Beitragseingang in 2023 (außer Nachversicherung) eine Jahresbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt erteilen. Ein vorgezogener Versand ist auch im Einzelfall leider nicht möglich.
  5. Es steht allen Mitgliedern die Möglichkeit offen, nach § 32 zusätzliche freiwillige Beiträge für das jeweils laufende Kalenderjahr zu entrichten. Die Beitragszahlung einschließlich des Pflichtbeitrages ist auf 15/10 des Regelpflichtbeitrages begrenzt. Siebeträgt für das Jahr 2024 insgesamt 25.277,40 EUR. Beachten Sie jedoch bitte die Altersbegrenzung zur freiwilligen Beitragszahlung ab Vollendung des 57. Lebensjahres nach § 32 Abs. 2.

    Freiwillige Beiträge können ohne das Erfordernis einer gesonderten Antragstellung einfach überwiesen werden. Es reicht aus, im Verwendungszweck des Überweisungsträgers die Mitgliedsnummer und den Hinweis „freiwilliger Beitrag“ anzugeben. Für eine regelmäßige freiwillige Beitragszahlung empfiehlt sich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Ein Vordruck ist auf unserer Homepage im Download-Bereich unter der Rubrik „Anträge“ hinterlegt.

    Durch eine Änderung des Jahressteuergesetz ab 01.01.2023 wird die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge auf 100% erhöht. Ein 15/10 Beitrag zum Versorgungswerk kann daher in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

ZehntelStufen in EUR

1/10 140,43
2/10 280,86
3/10 421,29
4/10 561,72
5/10 702,15
6/10 842,58
7/10 983,01
8/10 1.123,44
9/10 1.263,87
10/10 1.404,30
11/10 1.544,73
12/10 1.685,16
13/10 1.825,59
14/10 1.966,02
15/10 2.106,45

Statistische Entwicklung der Beiträge

VSW-Tabelle-Beitragsentwicklung-2022

Rechnungszins

Anwartschaften und Renten

1.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2024 um 1,108 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 91,25 EUR beschlossen.

2.
Die nachfolgende Rententabelle informiert über die Höhe der Rentenanwartschaften für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung des Rentensteigerungsbetrages und der Zahlung des Regelpflichtbeitrages.

Wegen des schrittweisen Übergangs auf die Altersrente mit 67 für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1976 beschränkt sich die Rententabelle auf die Geburtsjahrgänge ab 1976. Im Übrigen teilt das Versorgungswerk allen Mitgliedern im dritten Jahr der Mitgliedschaft jährlich ihre ganz persönliche Rentenanwartschaft durch Übersendung der Rentenanwartschaftsmitteilung zum Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres mit.

Rentenanwartschaften ab 01. Januar 2023 (Rentensteigerungsbetrag: 90,25 EUR):

Die Rentenanwartschaft errechnet sich nach der Rentenformel des § 19 Abs. 1 aus dem Rentensteigerungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der anzurechnenden Versicherungsjahre und dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten. Zum Verständnis der Tabelle fügen wir exemplarisch nachfolgendes Beispiel an:

Ein Mitglied tritt mit Vollendung des 28. Lebensjahres in das Versorgungswerk ein und entrichtet seit diesem Zeitpunkt bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres monatliche Beiträge in Höhe des Regelpflichtbeitrages.

Das Mitglied erreicht damit unter Einschluss der 8 beitragsfreien Versicherungsjahre nach § 19 Abs. 3 Nr. 3 b 47 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 67 monatlich 4.241,75 EUR. Wird dasselbe Mitglied vor Vollendung des 55. Lebensjahres berufsunfähig, erhält es Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.158,75 EUR / Monat. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt grundsätzlich 60 % der Rente des verstorbenen Mitglieds. Falls dieses noch nicht Rentenbezieher war, beträgt sie 60 % des im Zeitpunkt seines Todes erworbenen Anspruches auf Berufsunfähigkeitsrente. In beiden Varianten beträgt die Halbwaisenrente 20 % und die Vollwaisenrente 30 %.

3.
Bei vorzeitigem Rentenbeginn, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sind versicherungsmathematische Abschläge zu berücksichtigen nach der Tabelle des § 17 Abs. 2.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Beispiels und eines Rentenbeginns mit Alter 60 erreicht das Mitglied unter Einschluss der 8 beitragsfreien Versicherungsjahre 40 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR errechnet sich ein Betrag von 3.610,00 EUR. Gekürzt um den versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 29,6 % beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 60 monatlich 2.541,44 EUR.

4.
Für den Fall, dass der Rentenbeginn über das 67. Lebensjahr hinaus, maximal bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, aufgeschoben wird, sind versicherungsmathematische Zuschläge nach der Tabelle des § 17 Abs. 3 zu berücksichtigen.

Hierbei kann das Mitglied wählen, ob es für die Dauer des Aufschubs zur weiteren Erhöhung der Rentenanwartschaft den monatlichen Mitgliedsbeitrag weiter zahlt oder die Beitragszahlung einstellt.

Unter Berücksichtigung des oben genannten Beispiels und einer Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn mit Alter 70 erreicht das Mitglied 50 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR errechnet sich ein Betrag von 4.512,50 EUR. Zuzüglich eines versicherungsmathematischen Zuschlages in Höhe von 20,80 % beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 70 monatlich 5.451,10 EUR.

Rechnungszins

Die Gremien des Versorgungswerks beobachten das Verhältnis der Entwicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen zu dem im Technischen Geschäftsplan des Versorgungswerks festgelegten Rechnungszins genau und regelmäßig.

Zum 31.12.2020 wurde der Rechnungszins von 3,9% auf 3,7% abgesenkt. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 142 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7% auf 3,5% für den Zeitraum bis einschließlich 2028 (8 Jahre) entspricht.

Das bedeutet – auch für die laufenden Renten – dass das Versorgungswerk das Kapital nach den Rechnungsgrundlagen mit aktuell 3,5 % verzinst. Der Rechnungszins von 3,5 % gilt jedoch nur bis zum Jahr 2028. Nach dem Jahr 2028, also ab 2029, wäre ein Rechnungszins von 4 % gültig, hätte das Versorgungswerk nicht die Überschüsse aus den letzten Jahren für eine langfristige Absenkung auf 3,7 % ab 2029 verwendet; das erfordert hohe Mittel, ohne Anwartschaftskürzungen vorzunehmen.

Rentenhöhe

Rentenhöhe / Rentenberechnung

Die aktuelle Rentenhöhe ergibt sich unmittelbar aus der Satzung. Sie ermittelt sich aus dem Produkt von Versicherungsjahren (inkl. dem „Bonus“ der anzurechnenden Versicherungsjahre), Beitragsquotient und Rentensteigerungsbetrag. Versicherungsjahre und Beitragsquotient sind stets individuell beeinflussbare Faktoren, wohingegen der Rentensteigerungsbetrag jährlich von der Vertreterversammlung festgelegt wird.

Würden Sie beispielsweise 35 Jahre lang den Regelpflichtbeitrag entrichtet haben, bei Eintritt in das Versorgungswerk das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (und somit 8 Versicherungsjahre angerechnet bekämen) würde sich bei einem derzeitigen Rentensteigerungsbetrag von 91,25 EUR (2024) eine Regelaltersrente i.H.v. 3.923,75 EUR/Monat ergeben.

Weitere Beispiele können Sie der untenstehenden Rententabelle entnehmen.

Rententabelle 2023

Wahlen

Wahlbekanntmachung

Alle Informationen bezüglich der Wahl zur Neunten Vertreterversammlung 2023 finden Sie hier.

Statistiken

Beitragszahler und Altersrentner

1.
Beitragszahler


2.
Altersrentner

Kapitalanlagen

Geschäftsjahr 2022

Die Vertreterversammlung hat am 13.06.2023 den vom Wirtschaftsprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt, desgleichen der Vorstand der Geschäftsführerin.

Im Jahr 2022 hat das Versorgungswerk 429 Mio. EUR an Beiträgen eingenommen. Die laufenden Verwaltungskosten betragen 1,87% der Beitragseinnahmen.

Zum 31.12.2022 betrugen die Kapitalanlagen auf Buchwertbasis 10.036 Mio. EUR und stiegen damit um 7,67% gegenüber dem Vorjahr

Entwicklung der Kapitalanlagen in Mio. EUR von 2012 bis 2021:



Die Nettorendite aller Kapitalanlagen betrug 1,50 %.

Damit hat das Versorgungswerk die für das Jahr 2022 notwendigen rechnungsmäßigen Zinsen nicht erreicht. Die zum Vorjahresstichtag erstmalig mit 57 Mio. EUR dotierte Zinsschwankungsreserve wurde daher aufgelöst und der entnommene Betrag wie rechnungsmäßige Zinsen behandelt. Seit dem 31.12.2020 beträgt der Rechnungszins 3,7%. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 116 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7% auf 3,5% für den Zeitraum bis einschließlich 2028 (6 Jahre) entspricht.

Entwicklung der Nettorendite von 2012 bis 2021:



Anlagestruktur per 31.10.2022

Das ertragbringend angelegte Vermögen hat per 31.10.2023 den Umfang von 10.643 Mio. EUR erreicht und ist nach Assetklassen wie folgt aufgeteilt:



Die Immobilienquote hat sich um 1% verringert und liegt nun bei 31%.

Die alternativen Investments blieben mit insgesamt 13,6% – mit dem neuen Bereich Infrastruktur (2,6%) – konstant.

Die Aktienquote hat sich hingegen um 1% auf 18% leicht erhöht. Die Renten Direktanlage hat sich dagegen um 3% auf 34% erhöht.

Aufgebaut wurden die kurzfristigen Anlagen (Fest- und Termingelder) von 0% auf 2,8%.

Downloads

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Satzung


Mitgliederrundschreiben 2023


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