Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

Rechtsanwälte, die eine Rechtsanwalts-GmbH führen und nur Minderheitsanteile an dieser Gesellschaft halten, sind laut Urteil des BSG (28.06.2022 – B 12 R 4/20) trotz Geschäftsführerstellung mangels hinreichender gesellschaftsrechtlicher Gestaltungs- bzw. Rechtsmacht bezüglich dieser GmbH regelmäßig nicht selbständig tätig, sondern als abhängig beschäftigt anzusehen.

Aufgrund dieses Status muss von den betroffenen Personen dringend ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gestellt werden, um aus diesem Beschäftigungsverhältnis als Gesellschafter-Geschäftsführer die Rentenbeiträge auch zukünftig an das Versorgungswerk zahlen zu können.