RENTE ERHÖHEN – FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR 2022 ZAHLEN

Auch in diesem Jahr können Sie noch freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk entrichten, um Ihre Rentenanwartschaft zu erhöhen und wohlmöglich in den Genuss weiterer steuerlicher Vorteile zu kommen.

Bitte beachten Sie hierzu, dass Sie im Jahr 2022 maximal einen Betrag in Höhe von 23.603,40 EUR inklusive Ihres Pflichtbeitrages entrichten können. Die maximale Höhe Ihrer freiwilligen Beitragszahlung errechnen Sie aus der Differenz des Höchstbeitrages abzüglich Ihres monatlichen Pflichtbeitrages für 12 Monate unter Berücksichtigung der Beitragspflicht aus den Sonderzahlungen (wie z.B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld etc.).

Im Übrigen werden freiwillige Beiträge bei der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 25.639,00 EUR (bei Zusammenveranlagung sind es 51.278,00 EUR) im Rahmen des § 10 Abs. 2 a EStG berücksichtigt. Der beim Sonderausgabenabzug abzugsfähige Teil der Beiträge unter Berücksichtigung der vorstehenden Höchstbeträge beläuft sich im Jahr 2022 auf 94% (§ 10 Abs. 3 S. 4, und S. 6 EStG).

Damit Ihre freiwillige Zahlung dem Jahr 2022 rentenwirksam zugewiesen werden kann, muss der Beitrag spätestens am 30.12.2022 einem Konto des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen gutgeschrieben worden sein.

Wenn Sie bereits das 57. Lebensjahr vollendet haben, beachten Sie bitte, dass Ihre freiwilligen Beiträge gemäß § 32 der Höhe nach beschränkt sind. Sollten Sie versehentlich den Höchstbeitrag aufgrund Ihrer freiwilligen Beitragszahlungen überschreiten, wird Ihnen der überzahlte Beitrag Anfang Januar 2023 erstattet.

Hier finden Sie ein speziell vorbereitetes SEPA-Formular zur einmaligen unkomplizierten freiwilligen Beitragszahlung. Alternativ können Sie natürlich auch unser Antragsformular für freiwillige Beiträge verwenden oder den Betrag einfach unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer rechtzeitig überweisen.