Rechtsanwaltszulassung bei Arbeitnehmerüberlassung
Wer durch einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber entliehen wird, kann sich für diese Tätigkeit mangels anwaltlicher Unabhängigkeit nicht zur Rechtsanwaltschaft zulassen. Dies entschied der BGH (Urteil vom 20.03.2023 – AnwZ (Brfg) 12/21). Die Überlassung an eine Kanzlei durch einen nichtanwaltlichen Verleiher und die Beratung von deren Mandanten lasse Interessenkonflikte befürchten. Ein genereller Ausschluss der Zulassung sei hierdurch jedoch nicht gegeben.