Rechtsanwälte in STB oder WP Gesellschaften

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche rechtsberatend in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt sind, können sich fortan nicht mehr allein aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit für ihren Arbeitgeber von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die DRV sieht eine Befreiungsmöglichkeit nur noch mit Syndikuszulassung vor.

Die Befreiungsformulare wurden seitens der DRV entsprechend angepasst.

Bei weiteren Fragen zum Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Rechtsanwaltskammer.