Mitgliedsbeitrag 2020

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Jahr 2020 auf 6.900,00 EUR / Monat erhöht. Entsprechend gilt dieser neue Grenzbetrag auch für die Beitragsberechnung zum Versorgungswerk. Der im Jahr 2020 geltende Beitragssatz beträgt 18,6 %. Damit errechnet sich für das Jahr 2020 ein neuer Regelpflichtbeitrag in Höhe von 1.283,40 EUR / Monat.

Soweit Mitglieder den Beitrag in bestimmten 10tel-Stufen leisten, ergeben sich die einzelnen 10tel-Stufen aus der nachfolgenden Tabelle:

10tel-Stufen (in EUR)

1/10128,34
2/10256,68
3/10385,02
4/10513,36
5/10641,70
6/10770,04
7/10 898,38
8/10 1.026,72
9/101.155,06
10/10 1.283,40
11/101.411,74
12/101.540,08
13/101.668,42
14/101.796,76
15/101.925,10

Unser jährliches Mitgliederrundschreiben mit weiteren Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Wochen übersenden.

Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2020.