Mitgliedsbeitrag 2020
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Jahr 2020 auf 6.900,00 EUR / Monat erhöht. Entsprechend gilt dieser neue Grenzbetrag auch für die Beitragsberechnung zum Versorgungswerk. Der im Jahr 2020 geltende Beitragssatz beträgt 18,6 %. Damit errechnet sich für das Jahr 2020 ein neuer Regelpflichtbeitrag in Höhe von 1.283,40 EUR / Monat.
Soweit Mitglieder den Beitrag in bestimmten 10tel-Stufen leisten, ergeben sich die einzelnen 10tel-Stufen aus der nachfolgenden Tabelle:
10tel-Stufen (in EUR)
1/10 | 128,34 |
2/10 | 256,68 |
3/10 | 385,02 |
4/10 | 513,36 |
5/10 | 641,70 |
6/10 | 770,04 |
7/10 | 898,38 |
8/10 | 1.026,72 |
9/10 | 1.155,06 |
10/10 | 1.283,40 |
11/10 | 1.411,74 |
12/10 | 1.540,08 |
13/10 | 1.668,42 |
14/10 | 1.796,76 |
15/10 | 1.925,10 |
Unser jährliches Mitgliederrundschreiben mit weiteren Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Wochen übersenden.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2020.