Mitgliedsbeitrag 2019
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Jahr 2019 auf 6.700,00 EUR / Monat erhöht. Entsprechend gilt dieser neue Grenzbetrag auch für die Beitragsberechnung zum Versorgungswerk. Der im Jahr 2019 geltende Beitragssatz beträgt 18,6 %.
Damit errechnet sich für das Jahr 2019 ein neuer Regelpflichtbeitrag in Höhe von 1.246,20 EUR / Monat.
Soweit Mitglieder den Beitrag in bestimmten 10tel-Stufen leisten, ergeben sich die einzelnen 10tel-Stufen aus der nachfolgenden Tabelle:
10tel-Stufen (in EUR)
1/10 | 124,62 |
2/10 | 249,24 |
3/10 | 373,86 |
4/10 | 498,48 |
5/10 | 623,10 |
6/10 | 747,72 |
7/10 | 872,34 |
8/10 | 996,96 |
9/10 | 1.124,58 |
10/10 | 1.246,20 |
11/10 | 1.370,82 |
12/10 | 1.495,44 |
13/10 | 1.620,06 |
14/10 | 1.744,68 |
15/10 | 1.869,30 |
Unser jährliches Mitgliederrundschreiben mit weiteren Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Wochen übersenden.
Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2019.