Mitgliedsbeitrag 2019

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Jahr 2019 auf 6.700,00 EUR / Monat erhöht. Entsprechend gilt dieser neue Grenzbetrag auch für die Beitragsberechnung zum Versorgungswerk. Der im Jahr 2019 geltende Beitragssatz beträgt 18,6 %.

Damit errechnet sich für das Jahr 2019 ein neuer Regelpflichtbeitrag in Höhe von 1.246,20 EUR / Monat.

Soweit Mitglieder den Beitrag in bestimmten 10tel-Stufen leisten, ergeben sich die einzelnen 10tel-Stufen aus der nachfolgenden Tabelle:

10tel-Stufen (in EUR)

1/10124,62
2/10249,24
3/10373,86
4/10498,48
5/10623,10
6/10747,72
7/10 872,34
8/10 996,96
9/101.124,58
10/10 1.246,20
11/101.370,82
12/101.495,44
13/101.620,06
14/101.744,68
15/101.869,30

Unser jährliches Mitgliederrundschreiben mit weiteren Informationen werden wir Ihnen in den nächsten Wochen übersenden.

Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2019.