LEISTUNGSVERBESSERUNGEN ZUM 01.01.2024
Die Achte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 13.06.2023 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt. Dem Vorstand ist mit großem Dank für die ehrenamtlich geleistete Arbeit einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt worden.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2024 um 1,108 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 91,25 EUR beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde am 24.07.2023 genehmigt.