LEISTUNGSVERBESSERUNGEN ZUM 01.01.2023

Die Achte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 21.06.2022 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt. Dem Vorstand ist mit großem Dank für die ehrenamtlich geleistete Arbeit einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt worden.

Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2023 um 1,29 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 90,25 EUR beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde am 25.08.2022 genehmigt.

Ebenfalls hat die Achte Vertreterversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. Diese wurde am 21.07.2022 durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde genehmig und im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 (S. 442) vom 01.09.2022 bekannt gemacht.

Neben redaktionellen Änderungen wurden unter anderem Regelungen die Nachversicherung betreffend konkretisiert und zur Vorbereitung einer digitalen medienbruchfreien Kommunikation Formerfordernisse – wie der Verzicht auf den eingeschriebenen Brief – angepasst.

Die gesamten Satzungsänderungen können Sie im Justizministerialblatt nachlesen.

Die aktuelle Satzung des Versorgungswerkes steht für Sie zum Download bereit.