Leistungsverbesserungen zum 01.01.2019

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2019 um 1,25 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 89,10 EUR beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat diese Erhöhung am 31.08.2018 genehmigt.