Leistungsanpassung zum 01.01.2021

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 17.08.2020 beschlossen, die Rentenanwartschaften für das Jahr 2021 nicht zu erhöhen. Insoweit verbleibt es bei einem Rentensteigerungsbetrag in Höhe von 89,10 EUR. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss am 29.10.2020 genehmigt.