Lebensnachweise für Rentenempfänger

Wie bereits im diesjährigen Mitgliederrundschreiben angekündigt, verzichtet das Versorgungswerk seit Oktober 2022 auf die Anforderung von Lebensbescheinigungen.

Die Voraussetzungen konnten mit Hilfe des ABV e.V. und der Deutschen Post AG auf Grundlage des § 101 a SGB X geschaffen werden.

Auf Grund der Sensibilität der Mitgliederdaten und der Beteiligung mehrerer Stellen (Postrentendienst, DASBV) hat das Versorgungswerk zunächst eine umfangreiche Datenschutzprüfung durchgeführt und sodann eine sichere Implementation in das Bestandsverwaltungssystem veranlasst. Seit Mitte Oktober 2022 werden in Folge dessen keine Lebensbescheinigungen mehr von in der BRD ansässigen Leistungsbeziehern des Versorgungswerkes angefordert. Dies ist lediglich noch bei im Ausland residierenden Personen erforderlich, da der sog. Sterbedatenabgleich derzeit national begrenzt ist.