Information zur Ermittlung der erweiterten Mitgliedsnummer

Im Rahmen des Arbeitgebermeldeverfahrens oder der Ausstellung einer A1-Bescheinigung wird die erweiterte 11-stellige Mitgliedsnummer des Versorgungswerkes benötigt.

Die Nummer setzt sich zusammen aus der Ihnen bekannten insgesamt 7-stelligen Mitgliedsnummer, der Kennzahl des Versorgungswerkes „057“ und einer generierten Prüfziffer. Sie können die vollständige Nummer unproblematisch unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Kennzahl „057“ auf der Seite des DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen) ermitteln.