Entlastungspaket für Rentner
Zum 01.12.2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale in Höhe von 300,00 EUR als einkommenssteuerpflichtige Einmalzahlung.
Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält die Energiepreispauschale jedoch nur, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Von den Rentenempfängern der berufsständischen Versorgungswerke – ebenso wie von den verbeamteten Versorgungsempfängern – ist in dem Beschluss des Koalitionsausschusses nicht die Rede.
Der ABV e.V. als Dachverband der Versorgungswerke hat bereits Kontakt mit allen Beteiligten aufgenommen, um auf diese Benachteiligung aufmerksam zu machen und eine mögliche verfassungswidrige Regelungslücke zu verhindern.
Wir werden unsere Mitglieder auf der Website stets über den aktuellen Stand informiert halten.
Update 06.10.2022: Der FAQ-Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde nunmehr dahingehend erweitert, dass Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke im Rahmen des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs nicht anspruchsberechtigt seien. Für diesen Personenkreis läge die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.
Update 21.10.2022: Der Bundestag hat das vorgenannte Gesetz beschlossen. Der ABV e.V. als Dachverband der Versorgungswerke hat zugesichert, sich der Angelegenheit anzunehmen. Es handele sich nicht um eine reine Maßnahme zur Alterssicherung, sondern um eine allgemeine Pauschale zur Tragung der stark erhöhten Energiekosten. Wir halten Sie hier informiert.