Energiepreispauschale

Zum 01.12.2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale in Höhe von 300,00 EUR als einkommenssteuerpflichtige Einmalzahlung.

Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält die Energiepreispauschale jedoch nur, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Von den Rentenempfängern der berufsständischen Versorgungswerke – ebenso wie von den verbeamteten Versorgungsempfängern – ist in dem Beschluss des Koalitionsausschusses nicht die Rede.

Der ABV e.V. als Dachverband der Versorgungswerke hat bereits Kontakt mit allen Beteiligten aufgenommen, um auf diese Benachteiligung aufmerksam zu machen und eine mögliche verfassungswidrige Regelungslücke zu verhindern.

Wir werden unsere Mitglieder auf der Website stets über den aktuellen Stand informiert halten.

Update 06.10.2022: Der FAQ-Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde nunmehr dahingehend erweitert, dass Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke im Rahmen des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs nicht anspruchsberechtigt seien. Für diesen Personenkreis läge die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.

Update 21.10.2022: Der Bundestag hat das vorgenannte Gesetz beschlossen. Der ABV e.V. als Dachverband der Versorgungswerke hat zugesichert, sich der Angelegenheit anzunehmen. Es handele sich nicht um eine reine Maßnahme zur Alterssicherung, sondern um eine allgemeine Pauschale zur Tragung der stark erhöhten Energiekosten. Wir halten Sie hier informiert.

Update 30.03.2023: Nach den uns vorliegenden Informationen sei das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestrebt, sich für die Berücksichtigung weiterer Personengruppen auszusprechen. Es habe den Prüfauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu den bisher bei der Energiepreispauschale unberücksichtigten Personengruppen erhalten. Über den dortigen Sachstand können diesseitig jedoch leider keine weiteren Informationen erteilt werden; die Prüfung sei aber bereits aufgenommen.

Update 25.05.2023: Die Prüfung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages ist abgeschlossen und das Ministerium kommt zu dem Ergebnis, dass der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung des Personenkreises – welcher bislang nicht an der Energiepreispauschale partizipieren konnte – außer Verhältnis stünde. Die Antwort der Staatssekretärin Kerstin Griese können Sie in der BT-Drucksache 20/6782 auf Seite 84 f. nachlesen. Wir halten Sie hier informiert.