Digitalisierung des A1-Verfahrens

Seit dem 1. Januar 2022 ist das „A1-Verfahren“ für Selbständige vollständig digitalisiert. Die A1-Bescheinigung ist bei einer vorübergehenden selbständigen Tätigkeit im EU-Ausland, der Schweiz oder Großbritannien erforderlich, damit dokumentiert werden kann, dass für die Zeit der Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet. Dies ermöglicht eine unveränderte Entrichtung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen.

Der Antrag kann im Hinblick auf § 106a SGB IV seit dem 01.01.2022 nur noch über das Portal „sv.net“ gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe der erweiterten Mitgliednummer erforderlich ist.