Beschlüsse der Achten Vertreterversammlung

Die Achte Vertreterversammlung hat den vom Vorstand unter dem 25. März 2021 aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehen ist, einstimmig festgestellt. Dem Vorstand ist mit Dank für die ehrenamtlich geleistete Arbeit einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt worden.

Die Achte Vertreterversammlung hat des Weiteren auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 sowie des versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG zum 31.12.2020 in ihrer Sitzung am 24. August 2021 einstimmig beschlossen, die Rentenanwartschaften für das Jahr 2022 nicht zu erhöhen. Insoweit verbleibt es bei einem Rentensteigerungsbetrag in Höhe von 89,10 EUR. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde am 14. September 2021 genehmigt.

Zur Begründung haben die Gremien des Versorgungswerkes eine an alle Mitglieder gerichtete gemeinsame Stellungnahme verfasst, die hier zum Download bereitsteht: