Aktuelle Fragen

Alle Zahlungen werden jeweils in dem Jahr bewertet, in dem sie entrichtet wurden und nicht für die Zeiten, für die sie gedacht sind. Diese Praxis ist satzungsgemäß vorgegeben durch § 19 Abs. 4 und ebenso steuerrechtlich geboten. Dementsprechend werden diese Zahlungen erst – zusammen mit dem in diesem Jahr geleisteten Beitrag – im Frühjahr des kommenden Jahres bescheinigt werden.In einem kurzen von unserem Dachverband (ABV e.V.) erstellten Überblick finden Sie Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen in Bezug auf die Funktion der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und warum durch ihre Existenz – respektive der autarken Finanzierung – gleichermaßen eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt.Alle Zahlungen werden jeweils in dem Jahr bewertet, in dem sie entrichtet wurden und nicht für die Zeiten, für die sie gedacht sind. Diese Praxis ist satzungsgemäß vorgegeben durch § 19 Abs. 4 und ebenso steuerrechtlich geboten. Dementsprechend werden diese Zahlungen erst – zusammen mit dem in diesem Jahr geleisteten Beitrag – im Frühjahr des kommenden Jahres bescheinigt werden.