Leistungsverbesserung zum 01.01.2020

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 9.7.2017 beschlossen, die Rentenanwartschaften für das Jahr 2020 nicht zu erhöhen. Insoweit verbleibt es bei einem Rentensteigerungsbetrag in Höhe von 89,10 EUR. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss am 15.11.2019 genehmigt.