34. Satzungsänderung

Die Achte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 13.06.2023 Änderungen der Satzung beschlossen. Diese wurde am 03.08.2023 durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde genehmigt und im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 16 (S. 690) vom 15.08.2023 bekannt gemacht.

Insbesondere wurden Änderungen zur Reglementierung der Mitgliedschaft für berufsfremde Gruppen gem. § 60 Abs. 3 Nr. 3 BRAO eingeführt. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Umsetzung und Ausgestaltung von EU-Recht im Rahmen der sozialen Sicherheit i.S.d. EG (VO) 883/2004. Neben weiteren Änderungen und Klarstellungen wurde auch die sog. „Anfängererleichterung“ zum Schutze der Mitglieder als Antragstatbestand umgestaltet.    

Die gesamten Satzungsänderungen können Sie hier im Justizministerialblatt nachlesen.

Die aktuelle Satzung des Versorgungswerkes steht für Sie zum Download bereit.