33. SATZUNGSÄNDERUNG
Die Achte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 21.06.2022 eine Satzungsänderung beschlossen. Diese wurde am 21.07.2022 durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde genehmigt und im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 (S. 442) vom 01.09.2022 bekannt gemacht.
Neben redaktionellen Änderungen wurden unter anderem Regelungen die Nachversicherung betreffend konkretisiert und zur Vorbereitung einer digitalen medienbruchfreien Kommunikation Formerfordernisse – wie der Verzicht auf den eingeschriebenen Brief – angepasst.
Die gesamten Satzungsänderungen können Sie im Justizministerialblatt nachlesen.
Die aktuelle Satzung des Versorgungswerkes steht für Sie zum Download bereit.