30. Satzungsänderung

Die Siebte Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2017 folgende Änderung der Wahlordnung beschlossen:

Die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Wahlordnung wird um Absatz 5 ergänzt:

„(5) Jede zur Wahl zugelassene Liste erhält die Möglichkeit, über ihre Wahlziele und ihre Bewerber die Mitglieder nach gestalterischen und terminlichen Vorgaben des Versorgungswerkes zu informieren.“

Die Satzungsänderung wurde nach Genehmigung durch das Ministerium der Finanzen im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2 vom 15. Januar 2018, S. 15 bekannt gemacht.