Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts

Die fachliche Unabhängigkeit eines Syndikusrechtsanwalts wird nicht durch die Kontrolle oder den Freigabevorbehalt des Arbeitgebers – bzw. Vorgesetzten – konterkariert. Insbesondere organisatorische Maßnahmen würden nicht in die Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwaltes eingreifen. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.01.2025 – 24 Ca 5262/24).