Syndikuszulassung nur bei Arbeitsvertrag

Der BGH (Urteil vom 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 22/23) entschied, dass bei einem GmbH-Geschäftsführer ein Arbeitsvertrag gem. § 611 a BGB Voraussetzung für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt sei. Ein Anstellungsvertrag in Form eines Dienstvertrages sei hier nicht dem Wortlaut des § 46 Abs. 2 BRAO entsprechend. Die Anstellung als GmbH-Geschäftsführer sei etwas anderes als die Beschäftigung als Arbeitnehmer.