RENTE ERHÖHEN – FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR 2024 ZAHLEN
Auch in diesem Jahr können Sie noch freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk entrichten, um Ihre Rentenanwartschaft zu erhöhen und wohlmöglich in den Genuss weiterer steuerlicher Vorteile zu kommen.
Bitte beachten Sie hierzu, dass Sie im Jahr 2024 maximal einen Betrag in Höhe von 25.277,40 EUR inklusive Ihrer Pflichtbeiträge entrichten können. Die maximale Höhe Ihrer freiwilligen Beitragszahlung errechnen Sie aus der Differenz des Höchstbeitrages abzüglich Ihres monatlichen Pflichtbeitrages für 12 Monate unter Berücksichtigung der Beitragspflicht aus den Sonderzahlungen (wie z.B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld etc.).
Im Übrigen werden freiwillige Beiträge bei der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 in voller Höhe berücksichtigt. Durch eine Änderung des § 10 Abs. 3 EStG beläuft sich der beim Sonderausgabenabzug abzugsfähige Teil der Beiträge ab 01.01.2023 auf 100%.
Damit Ihre freiwillige Zahlung dem Jahr 2024 rentenwirksam zugewiesen werden kann, muss der Beitrag spätestens am 30.12.2024 einem Konto des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen gutgeschrieben worden sein.
Wenn Sie bereits das 57. Lebensjahr vollendet haben, beachten Sie bitte, dass Ihre freiwilligen Beiträge gemäß § 32 der Höhe nach beschränkt sind. Sollten Sie versehentlich den Höchstbeitrag aufgrund Ihrer freiwilligen Beitragszahlungen überschreiten, wird Ihnen der überzahlte Beitrag Anfang Januar 2025 erstattet.
Hier finden Sie ein speziell vorbereitetes SEPA-Formular zur einmaligen unkomplizierten freiwilligen Beitragszahlung. Alternativ können Sie natürlich auch unser Antragsformular für freiwillige Beiträge verwenden oder den Betrag einfach unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer rechtzeitig überweisen.