Mitteilung an Arbeitgeber bei Befreiungsverfahren

Eine elektronische Mitteilung über die Entscheidung des Befreiungsverfahrens durch die DRV an den Arbeitgeber ist noch nicht funktional. Die DRV teilte mit, dass die in § 6 Abs 2 S. 5 SGB VI vorgesehenen Mitteilung derzeit noch nicht möglich sei. Es ist weiterhin erforderlich, dass das Mitglied seinen Arbeitgeber über den Ausgang des Befreiungsverfahrens – z.B. in Papierform – informiert. Sobald eine Lösung seitens der DRV gefunden wurde, werden wir die Mitgliedschaft informieren.