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Das Versorgungswerk in Zahlen

Die wichtigsten Kennzahlen Im Überblick

Neben den relevanten Bezugsgrößen für Beiträge und Leistungen finden Sie hier bereitgestellte Informationen zu Mitgliederbestand, Statistiken und Wahlen.

Mitgliederbestand

Mitgliederbestand am 31.10.2022

  1. Von den 37.116 Mitgliedern des Versorgungswerkes sind 15.194 Kolleginnen und 21.922 Kollegen.
  2. Zur Zeit leistet das Versorgungswerk 1.175 Witwen- /Witwerrenten, 279 Waisenrenten, 6.878 Altersrenten und 294 Berufsunfähigkeitsrenten. In den letzten 12 Monaten hat das Versorgungswerk in 166 Fällen Sterbegeld gezahlt. Die Summe dieser Leistungen betrug im Jahr 2021 140,6 Mio. EUR.
  3. In den letzten 12 Monaten sind 49 Mitglieder vor Eintritt in die Altersrente verstorben mit einem Durchschnittsalter von 55 Jahren. Nach Eintritt in die Altersrente sind 95 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 74 Jahren.

Beitragshöhe

Beitrag 2023

  1. Der Regelpflichtbeitrag des Jahres 2023 beläuft sich auf 1.357,80 EUR / Monat. Dieser Beitrag ist grundsätzlich von jedem Mitglied zu entrichten.
  2. Der Regelpflichtbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2023 in Höhe von 7.300 EUR / Monat und dem Beitragssatz von 18,6 %.
  3. Ausnahmen:
    1. Mitglieder, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 7.300 EUR / Monat bzw. 87.600,00 EUR / Jahr nicht erreicht, entrichten ihren Beitrag auf Antrag nach dem nachgewiesenen Einkommen. Aus diesem Einkommen ist ein Beitrag in Höhe von 18,6 % zu entrichten. Zur Form des Einkommensnachweises finden Sie weitere Erläuterungen in Abschnitt IV.
    2. Mitglieder, die noch nicht fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, entrichten aus ihrem aus selbständiger Tätigkeit erzielten Arbeitseinkommen nur den halben Beitrag, mithin 9,3 %, sofern sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    3. Von allen Mitgliedern ist jedoch wenigstens der Mindestbeitrag in Höhe von 135,78 EUR / Monat zu entrichten.
    4. Mitglieder, die als Mitglied des Gründungsbestandes nach § 43 oder § 44 eine Teilbefreiung auf eine bestimmte einkommensunabhängige Zehntelstufe erhalten haben, entnehmen den Beitrag für das Jahr 2023 unten abgebildeten Beitragstabelle. Gleiches gilt auch für Mitglieder, die die Ehegattenermäßigung nach § 11 Abs. 3 in Anspruch genommen haben.
  4. Das Versorgungswerk wird im ersten Quartal 2023 jedem Mitglied über dessen Beitragseingang in 2022 (außer Nachversicherung) eine Jahresbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt erteilen. Ein vorgezogener Versand ist auch im Einzelfall leider nicht möglich.
  5. Es steht allen Mitgliedern die Möglichkeit offen, nach § 32 zusätzliche freiwillige Beiträge für das jeweils laufende Kalenderjahr zu entrichten. Die Beitragszahlung einschließlich des Pflichtbeitrages ist auf 15 / 10 des Regelpflichtbeitrages begrenzt. Sie beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 24.440,40 EUR. Beachten Sie jedoch bitte die Altersbegrenzung zur freiwilligen Beitragszahlung ab Vollendung des 57. Lebensjahres nach § 32 Abs. 2.

    Freiwillige Beiträge können ohne das Erfordernis einer gesonderten Antragstellung einfach überwiesen werden. Es reicht aus, im Verwendungszweck des Überweisungsträgers die Mitgliedsnummer und den Hinweis „freiwilliger Beitrag“ anzugeben. Für eine regelmäßige freiwillige Beitragszahlung empfiehlt sich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Ein Vordruck ist auf unserer Homepage im Download-Bereich unter der Rubrik „Anträge“ hinterlegt.

    Durch eine Änderung des Jahressteuergesetz ab 01.01.2023 wird die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge auf 100% erhöht. Ein 15/10 Beitrag zum Versorgungswerk kann daher in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

ZehntelStufen in EUR

1/10135,78
2/10271,56
3/10407,34
4/10543,12
5/10678,90
6/10814,68
7/10 950,46
8/10 1.086,24
9/101.222,02
10/10 1.357,80
11/101.493,58
12/101.629,36
13/101.765,14
14/101.900,92
15/102.036,70

Statistische Entwicklung der Beiträge

VSW-Tabelle-Beitragsentwicklung-2022

Rechnungszins

Anwartschaften und Renten

1.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens hat die Achte Vertreterversammlung zudem eine Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften ab dem 01.01.2023 um 1,29 % durch Anhebung des Rentensteigerungsbetrages auf 90,25 EUR beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde am 25.08.2022 genehmigt.

2.
Die nachfolgende Rententabelle informiert über die Höhe der Rentenanwartschaften für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung des Rentensteigerungsbetrages und der Zahlung des Regelpflichtbeitrages.

Wegen des schrittweisen Übergangs auf die Altersrente mit 67 für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1976 beschränkt sich die Rententabelle auf die Geburtsjahrgänge ab 1976. Im Übrigen teilt das Versorgungswerk allen Mitgliedern im dritten Jahr der Mitgliedschaft jährlich ihre ganz persönliche Rentenanwartschaft durch Übersendung der Rentenanwartschaftsmitteilung zum Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres mit.

Rentenanwartschaften ab 01. Januar 2023 (Rentensteigerungsbetrag: 90,25 EUR):

Die Rentenanwartschaft errechnet sich nach der Rentenformel des § 19 Abs. 1 aus dem Rentensteigerungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der anzurechnenden Versicherungsjahre und dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten. Zum Verständnis der Tabelle fügen wir exemplarisch nachfolgendes Beispiel an:

Ein Mitglied tritt mit Vollendung des 28. Lebensjahres in das Versorgungswerk ein und entrichtet seit diesem Zeitpunkt bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres monatliche Beiträge in Höhe des Regelpflichtbeitrages.

Das Mitglied erreicht damit unter Einschluss der 8 beitragsfreien Versicherungsjahre nach § 19 Abs. 3 Nr. 3 b 47 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 67 monatlich 4.241,75 EUR. Wird dasselbe Mitglied vor Vollendung des 55. Lebensjahres berufsunfähig, erhält es Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 3.158,75 EUR / Monat. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt grundsätzlich 60 % der Rente des verstorbenen Mitglieds. Falls dieses noch nicht Rentenbezieher war, beträgt sie 60 % des im Zeitpunkt seines Todes erworbenen Anspruches auf Berufsunfähigkeitsrente. In beiden Varianten beträgt die Halbwaisenrente 20 % und die Vollwaisenrente 30 %.

3.
Bei vorzeitigem Rentenbeginn, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sind versicherungsmathematische Abschläge zu berücksichtigen nach der Tabelle des § 17 Abs. 2.

Unter Berücksichtigung des zuvor genannten Beispiels und eines Rentenbeginns mit Alter 60 erreicht das Mitglied unter Einschluss der 8 beitragsfreien Versicherungsjahre 40 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR errechnet sich ein Betrag von 3.610,00 EUR. Gekürzt um den versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 29,6 % beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 60 monatlich 2.541,44 EUR.

4.
Für den Fall, dass der Rentenbeginn über das 67. Lebensjahr hinaus, maximal bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, aufgeschoben wird, sind versicherungsmathematische Zuschläge nach der Tabelle des § 17 Abs. 3 zu berücksichtigen.

Hierbei kann das Mitglied wählen, ob es für die Dauer des Aufschubs zur weiteren Erhöhung der Rentenanwartschaft den monatlichen Mitgliedsbeitrag weiter zahlt oder die Beitragszahlung einstellt.

Unter Berücksichtigung des oben genannten Beispiels und einer Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn mit Alter 70 erreicht das Mitglied 50 Versicherungsjahre und einen Durchschnittsquotienten von 1,0000. Multipliziert mit dem Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR errechnet sich ein Betrag von 4.512,50 EUR. Zuzüglich eines versicherungsmathematischen Zuschlages in Höhe von 20,80 % beträgt die hieraus resultierende Altersrente ab Alter 70 monatlich 5.451,10 EUR.

Rechnungszins

Die Gremien des Versorgungswerks beobachten das Verhältnis der Entwicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen zu dem im Technischen Geschäftsplan des Versorgungswerks festgelegten Rechnungszins genau und regelmäßig.

Zum 31.12.2020 wurde der Rechnungszins von 3,9% auf 3,7% abgesenkt. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 142 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7% auf 3,5% für den Zeitraum bis einschließlich 2028 (8 Jahre) entspricht.

Das bedeutet – auch für die laufenden Renten – dass das Versorgungswerk das Kapital nach den Rechnungsgrundlagen mit aktuell 3,5 % verzinst. Der Rechnungszins von 3,5 % gilt jedoch nur bis zum Jahr 2028. Nach dem Jahr 2028, also ab 2029, wäre ein Rechnungszins von 4 % gültig, hätte das Versorgungswerk nicht die Überschüsse aus den letzten Jahren für eine langfristige Absenkung auf 3,7 % ab 2029 verwendet; das erfordert hohe Mittel, ohne Anwartschaftskürzungen vorzunehmen.

Rentenhöhe

Rentenhöhe / Rentenberechnung

Die aktuelle Rentenhöhe ergibt sich unmittelbar aus der Satzung. Sie ermittelt sich aus dem Produkt von Versicherungsjahren (inkl. dem „Bonus“ der anzurechnenden Versicherungsjahre), Beitragsquotient und Rentensteigerungsbetrag. Versicherungsjahre und Beitragsquotient sind stets individuell beeinflussbare Faktoren, wohingegen der Rentensteigerungsbetrag jährlich von der Vertreterversammlung festgelegt wird.

Würden Sie beispielsweise 35 Jahre lang den Regelpflichtbeitrag entrichtet haben, bei Eintritt in das Versorgungswerk das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (und somit 8 Versicherungsjahre angerechnet bekämen) würde sich bei einem derzeitigen Rentensteigerungsbetrag von 90,25 EUR eine Regelaltersrente i.H.v. 3.880,75 EUR/Monat ergeben.

Weitere Beispiele können Sie der untenstehenden Rententabelle entnehmen.

Rententabelle 2023

Wahlen

Wahlbekanntmachung

Auf der Grundlage der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 12. Juli 2018 (JMBl. NRW Nr. 16 vom 15. August 2018, S. 198 ff), hatten die wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Gelegenheit die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Achten Vertreterversammlung des Versorgungswerks durch Briefwahl in der Zeit vom 18. September bis 08. Oktober 2018 zu wählen. Am 09. Oktober hat der Wahlausschuss für jeden der drei Wahlbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln die Wahlergebnisse ermittelt, festgestellt und nachfolgend veröffentlicht.

Das Ergebnis finden Sie in der Dritten Wahlbekanntmachung, veröffentlicht im Justizministerialblatt (JMBl. Nr. 21 vom 01. November 2023, S. 278)

Alle Informationen bezüglich der Wahl zur Neunten Vertreterversammlung 2023 finden Sie hier.

Statistiken

Beitragszahler und Altersrentner

1.
Beitragszahler


2.
Altersrentner

Kapitalanlagen

Geschäftsjahr 2021

Die Vertreterversammlung hat am 21.06.2022 den vom Wirtschaftsprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt, desgleichen der Vorstand der Geschätsführerin.

Im Jahr 2021 hat das Versorgungswerk an Beiträgen 428 Mio. EUR eingenommen. Die laufenden Verwaltungskosten betragen 1,72 % der Beitragseinnahmen.

Zum 31.12.2021 betrugen die Kapitalanlagen auf Buchwertbasis 9.321 Mio. EUR und stiegen damit um 10,91 % gegenüber dem Vorjahr.

Entwicklung der Kapitalanlagen in Mio. EUR von 2012 bis 2021:



Die Nettorendite aller Kapitalanlagen betrug 4,60 %.

Damit hat das Versorgungswerk die für das Jahr 2021 notwendigen rechnungsmäßigen Zinsen erreicht. Seit dem 31.12.2020 beträgt der Rechnungszins 3,7 %. Daneben besteht eine pauschale Verstärkung der Deckungsrückstellung von rund 130 Mio. EUR, die einer temporären Absenkung des Rechnungszinses von 3,7 % auf 3,5 % für den Zeitraum bis einschließlich 2028 (7 Jahre) entspricht.

Entwicklung der Nettorendite von 2012 bis 2021:



Anlagestruktur per 31.10.2022

Das ertragbringend angelegte Vermögen hat per 31.10.2022 den Umfang von 9.996 Mio. EUR erreicht und ist nach Assetklassen wie folgt aufgeteilt (Buchwerte per 31.10.2022):



Der geplante weitere Aufbau der Immobilienquote ist erfolgt und die Immobilienquote liegt nun bei 32 %.

Die alternativen Investments konnten von 12 % – mit dem neuen Bereich Infrastruktur (2,4 %) – auf insgesamt 13,6 % aufgebaut werden.

Die Aktienquote hat sich hingegen um 4 % auf 17 % leicht verringert. Die Rentenanlagen (Renten Direktanlage und Spezialfonds Renten) wurde dagegen konstant gehalten.

Die Anlagestruktur des Kapitalanlageportfolios ist breit diversifiziert und sachwertorientiert aufgestellt.

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Satzung


Mitgliederrundschreiben 2023


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