Herzlich Willkommen auf unserer Homepage
Willkommen auf der Internetseite des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Auf den folgenden Seiten finden Sie neben dem Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung (RAVG NW), der Satzung, der Wahlordnung und Mitgliederrundschreiben des Versorgungswerkes weitere Informationen, Hilfen und weiterführende Links rund um das Thema der berufsständischen Versorgung für Rechtsanwälte.
Wir möchten Ihnen mehr Service und mehr Informationen bieten - alles zum Wohle Ihrer Altersvorsorge. Kritik und Anregungen zur Erweiterung und Verbesserung der Seiten sind ausdrücklich erwünscht.
Aktuelle Meldungen
15.02.2022
Information zur Ermittlung der erweiterten Mitgliedsnummer
Im Rahmen des Arbeitgebermeldeverfahrens oder der Ausstellung einer A1-Bescheinigung wird die erweiterte 11-stellige Mitgliedsnummer des Versorgungswerkes benötigt.
Die Nummer setzt sich zusammen aus der Ihnen bekannten insgesamt 7-stelligen Mitgliedsnummer, der Kennzahl des Versorgungswerkes „057“ und einer generierten Prüfziffer. Sie können die vollständige Nummer unproblematisch unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Kennzahl „057“ auf der Seite des DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen) unter diesem Link ermitteln.
15.02.2022
Digitalisierung des A1 Verfahrens
Seit dem 1. Januar 2022 ist das „A1-Verfahren“ für Selbständige vollständig digitalisiert. Die A1-Bescheinigung ist bei einer vorübergehenden selbständigen Tätigkeit im EU-Ausland, der Schweiz oder Großbritannien erforderlich, damit dokumentiert werden kann, dass für die Zeit der Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet. Dies ermöglicht eine unveränderte Entrichtung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen.
Der Antrag kann im Hinblick auf § 106a SGB IV seit dem 01.01.2022 nur noch über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe der erweiterten Mitgliednummer erforderlich ist.