Geänderte Beitragsfälligkeit
Das Versorgungswerk hat mit der 36. Satzungsänderung auf vielfachen Wunsch aus dem Kreis der Mitglieder und Arbeitgeber die Beitragsfälligkeit vom 15. auf den letzten Bankarbeitstag eines Monats verschoben.
Berücksichtigen Sie insofern bitte, dass erstmals ab August 2026 der Lastschrifteinzug zum letzten Bankarbeitstag des Monats durchgeführt wird, mithin etwa zwei Wochen später als gewohnt. Nachteile ergeben sich hierdurch für die Mitglieder nicht.
Bitte beachten Sie zudem Folgendes:
- Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
- Sollte der Einzug von dem Konto Ihres Arbeitgebers erfolgen, bitten wir Sie, Ihren Arbeitgeber vorsorglich zu informieren.
Weitere Informationen für Arbeitgeber finden Sie hier auf unserer Website.