Freiwillige Beiträge

Es steht allen Mitgliedern die Möglichkeit offen, nach § 32 zusätzliche freiwillige Beiträge für das jeweils laufende Kalenderjahr zu entrichten. Die Beitragszahlung einschließlich des Pflichtbeitrages ist auf 15 / 10 des Regelpflichtbeitrages begrenzt. Sie beträgt für das Jahr 2019 insgesamt 22.431,60 EUR. Beachten Sie jedoch bitte die Altersbegrenzung zur freiwilligen Beitragszahlung ab Vollendung des 57. Lebensjahres nach § 32 Abs. 2.

Freiwillige Beiträge können ohne das Erfordernis einer gesonderten Antragstellung einfach überwiesen werden. Es reicht aus, im Verwendungszweck des Überweisungsträgers die Mitgliedsnummer und den Hinweis »freiwilliger Beitrag« anzugeben. Für eine regelmäßige freiwillige Beitragszahlung empfiehlt sich die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Ein Vordruck ist auf unserer Homepage im Download-Bereich unter der Rubrik Anträge hinterlegt.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG beträgt das Volumen für eine steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung im Jahr 2019 für einen Alleinstehenden 24.305,00 EUR. Ein 15 / 10 Beitrag zum Versorgungswerk kann daher in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.