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Service nach Themen / BESCHEINIGUNGEN

Infos zum Thema Bescheinigungen

Ob Beitragsbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Besonderheiten – informieren Sie sich hier über die möglichen Bescheinigungen.

Bescheinigungen (Steuer)

Beitragsbescheinigung

Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Beitragsbescheinigung.

Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Beitragsbescheinigung. Dort sind die von Ihnen geleisteten Gesamtbeiträge ausgewiesen. Bei Bedarf kann eine Aufteilung erfolgen. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Zahlung von Beiträgen nachweisen müssen oder voll aus eigenen Mitteln erbrachte Beiträge (ohne Arbeitgeberzuschuss) ausgewiesen werden sollen. Eine entsprechende Teilbescheinigung können Sie nach Erhalt der Beitragsbescheinigung beantragen.

Der Versand der Beitragsbescheinigungen für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt Mitte Februar.

Rentenbezugsmitteilung

Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Rentenbezugsmitteilung.

Leistungsempfänger erhalten eine Rentenbezugsmitteilung für Ihre Altersrente nach § 22 a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es erfolgt eine detaillierte Aufstellung. Das Versorgungswerk meldet der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Höhe der Leistungen, die im jeweiligen Meldejahr nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG zugeflossen sind.

Anwartschaftsbescheinigung

Das Versorgungswerk übersendet seinen Mitgliedern jährlich eine Anwartschaftsbescheinigung. Hier finden Sie hilfreiche Erläuterungen.

Die aktuellen Anwartschaftsbescheinigungen für das abgelaufene Geschäftsjahr werden stets Mitte April versandt.

Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen bezüglich der Anwartschaftsmitteilung. Insbesondere wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihre Anwartschaftsmitteilungen jährlich „verschlechtern“, sollten Sie nachfolgenden Text lesen, aus welchem sich auch der Unterscheid zu einer Rentensimulation ergibt.

Bei der Anwartschaftsmitteilung wird Ihnen unter Punkt 2 ein die Altersrente betreffender Betrag bei der für Sie günstigsten Betrachtungsweise Ihrer Anwartschaft genannt. Im dritten Absatz erfolgt sodann der Hinweis, dass sich Ihre Anwartschaft dadurch verschlechtern kann, wenn zukünftige Beitragszahlungen unterhalb des bisherigen persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten liegen würden. Würden Ihre weiteren Beitragszahlungen also mithin diesem Quotienten entsprechen, so wäre voraussichtlich mit einer Regelaltersrente zu rechnen, welche Ihnen unter Punkt 2 mitgeteilt wurde. Würde der Betrag jedoch unterhalb bzw. oberhalb liegen, so können sich hier mitunter erhebliche Unterschiede ergeben.

Die Anwartschaftsmitteilung stellt mithin keine Simulation bei fortlaufender gleichbleibender Beitragszahlung dar, sondern legt den aktuell erreichten persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten zugrunde und unterliegt der Annahme, dass Beiträge weiterhin auf dessen Basis fortgezahlt würden.

Vorgenanntes trifft auch selbstredend auf die Ihnen in dem Vorjahr zugegangene Anwartschaftsbescheinigung zu. Liegen mithin die tatsächlich gezahlten Beiträge in dem Zeitraum nach Erhalt der Anwartschaftsmitteilung unter dem persönlichen durchschnittlichen Beitragsquotienten, welcher auf der letzten Seite der Anwartschaftsbescheinigung rechts unten aufgeführt ist, so ist ein Absinken der Rentenanwartschaft zu erwarten. Um den in dem laufenden Geschäftsjahr mindestens zu entrichteten Beitrag zu ermitteln, muss der dort aufgeführte persönliche durchschnittliche Beitragsquotient lediglich mit dem in diesem Jahr geltenden Regelpflichtbeitrag multipliziert werden.

Wenn der Quotient im Jahr 2022 beispielsweise bei 0,7777 läge, müsste dieser mit dem Regelpflichtbeitrag des Jahres 2022 (1.357,80€) multipliziert werden. 1.357,80 x 0,7777 = 1.055,96 €)

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass sich der Regelpflichtbeitrag nach § 30 Abs. 1 in den kommenden Jahren erhöhen kann. Dadurch steigt analog der monatliche Beitrag, um den entsprechenden Quotienten zu erhalten (§ 19 Abs. 4 Satz 1).

Für eine individuelle Rentensimulation können Sie uns zudem jederzeit gerne kontaktieren.

Downloads

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