beA – persönlich/vertraulich

Seit dem Release der beA-Anwendersoftware 4.0 ist es nun auch möglich, das Vertraulichkeitsmerkmal bei einem Versand von einem beBPo an ein beA zu übermitteln. Die BRAK hat hierüber bereits in ihrem Newsletter informiert. Auch in verschiedenen Kammerblättern wird das Thema unter dem Hinweis aufgegriffen, dass hierdurch die vertrauliche Mitgliederkommunikation der Versorgungswerke mit ihren Mitgliedern über das EGVP gestärkt wird.

Sämtliche Nachrichten, die Sie von unserem Versorgungswerk erhalten, sind – neben der Deklaration im Betreff, dem Aktenzeichen und in der Datei selbst – mit dem Vertraulichkeitsmerkmal versehen. Bitte beachten Sie, dass die Rechteverteilung für die beA-Nutzungsberechtigung ggf. an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden sollte.