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Ein Rechtsanwalt erhält Rente vom Versorgungswerk. Er ist bei einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert. Bekommt er einen Zuschuss zu seinem Krankenversicherung-Beitrag? Zahlt er den Pflegeversicherungs-Beitrag allein oder bekommt er einen Zuschuss? Ändert sich etwas, wenn derselbe Rentner privat krankenversichert ist?"
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte gewährt Leistungen ausschließlich nach Maßgabe seiner Satzung. Die Leistungsarten sind definiert in § 15 Abs. 1. Zuschüsse zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung oder auch zur Pflegeversicherung werden satzungsmäßig nicht gewährt.
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Tel.: +49/211/353845
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