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Besteht die Möglichkeit, daß ich meine Versicherungsbeiträge bis zum Ende meiner Versicherungspflicht im Voraus einbezahle, bzw. eine Akkontozahlung leiste?"
Nein. Das Versorgungswerk nimmt maximal den zulässigen Höchstbeitrag für ein Kalenderjahr entgegen, sofern keine Pflichtbeiträge rückständig sind. Dann gilt : Beitragsrückstand aus Vorjahren zuzüglich 13/10 für das laufende Kalenderjahr.
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