"Ich möchte mich als Rechtsanwältin selbständig machen und in etwa kalkulieren können, was ich für die Sozialversicherungen - Rentenversicherung - bezahlen muss. Wie berechnet sich die Rentenversicherung bei Berufsanfängern (Prozentsatz, minimaler/maximaler Beitragssatz); von welchem Gehalt muss ich ausgehen; gibt es eine "Schonfrist", in der nur ein geringerer Rentenbeitrag zu leisten ist? Ist es möglich, mir diese Fragen zu beantworten oder gibt es eine Broschüre zu diesem Thema?
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Lesen Sie unser "Erste-Hilfe--Info" ! Eine "Schonfrist" gibt es in der Tat : Während der ersten 5 Jahre nach erstmaliger (!) Zulassung haben Sie Beitrag nur in halber Höhe des nach § 33 Abs. 1 und 2 geltenden Beitragssatzes zu entrichten (§ 30 Abs. 5). Dieser Umstand wird von Amts wegen berücksichtigt, sofern Sie nicht darauf verzichten.
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