"
Ich bin Berufsanfänger. Zwischen der Aufnahme meiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt und dem Bestehen meines 2. Staatsexamens war ich arbeitslos gemeldet. Bin ich nach dem Aussscheiden aus dem Referendardienst Rentenversicherungspflichtig ? Erlischt die Versicherungspflicht mit der Aufnahme meiner freiberuflichen Tätigkeit? Oder ist es nötig einen Antrag auf Befreiung zu stellen ?"
Ad 1) Grundsätzlich ja.
Ad 2) Ja.
Ad 3) Nur, wenn Sie als angestellter RA tätig werden. Die Versicherungspflicht von "freien Mitarbeitern" richtet sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles.
id
Regelpflichtbeitrag
R
"Wenn ich den Regelpflichtbeitrag auf 13/10 aufstocke, muss ich dann das, was ich später für den überschiessenden Teil bekomme, versteuern? "
Durch das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz ab dem 01.01.2005 unterfallen die Renten der berufsständischen Versorgungswerke der nachgelagerten Besteuerung. Damit einher geht eine allmähliche Steuerfreistellung der Vorsorgeaufwendungen. Hierzu möchten wir Sie gerne auf das Ihnen bereits im Herbst letzten Jahres übersandte Informationsblatt „Das Alterseinkünftegesetz und seine Folgen" verweisen. Ihre zukünftig bezogene Rente unterfällt dem Alterseinkünftegesetz mit der Folge, daß auch der Rentenanteil zu versteuern ist, der durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erworben wurde.
Sie wollen aktuelle
Nachrichten rund um
die berufständische
Rentenversicherung
und speziell zum
Versorgungswerk
erhalten? Dann
abonnieren Sie
unsere Benach-
richtigungsliste.
Keine
Veränderung der
Seite entgeht Ihnen
mehr.
Versorgungswerk
der Rechtsanwälte
im Lande NRW
Postfach 105161
40042 Düsseldorf
Tel.: +49/211/353845
Fax: +49/211/350264
Mail: info@vsw-ra-nw.de