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Partizipieren seit Anfang des Jahres 2005 auch eingetragene Lebenspartner von unserer "Altersrente" analog einer Witwe bzw. einem Witwer?"
Nach derzeitiger Satzungslage partizipieren eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von der Hinter-bliebenenrente eines Mitglieds des Versorgungswerkes. Über evtl. geplante Satzungsänderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
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