" Sie haben mich zur Vorlage meiner Gehaltsabrechnungen aufgefordert. Warum wenden Sie sich nicht unmittelbar an meinen Arbeitgeber?"
Dazu fehlt es an der rechtlichen Handhabe: Es bestehen keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Versorgungswerk, ebenso fehlt - anders als etwa für die BfA und die Krankenkassen als deren Einzugsstellen - eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage. Daher hat jedes Mitglied selbst dafür Sorge zu tragen, dass dem Versorgungswerk alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zugehen.
id 54
Gewinnanteil
G
"
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie hoch der zu versteuernde Gewinnanteil auf meine zu erwartende Alters- bzw Berufsunfähigkeitsrente ist?"
Nein, hierüber kann das Versorgungswerk keine Auskunft erteilen. Im übrigen ist Ihr persönlicher Steuersatz und die Höhe der Gesamteinkünfte maßgebend.
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