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17.08.2011

23. Satzungsänderung

 

Die Sechste Vertreterversammlung hat in ihrer 4. Sitzung am 21. Juni 2011 folgende Änderung der Satzung beschlossen:

Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert:

  1. § 17 Abs. 2 wird durch einen neuen Satz 2 ergänzt wie folgt:

    Hat ein Mitgliedschaftsverhältnis in einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden berufsständischen öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nach dem 31.12.2011 begonnen, so kann eine vorgezogene Altersrente frühestens vom vollendeten 62. Lebensjahr an gewährt werden.

    Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und im neuen Satz 3 wird das Wort "früher" durch die Worte "vor Erreichen der Regelaltersgrenze" ersetzt.

  2. Ergänzung des § 29 a:

    § 29 a erhält die Überschrift "Lebenspartnerschaften".

  3. Änderung des § 31 Abs. 1:

    Die Worte "Bundesanstalt für Arbeit" werden durch die Worte "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt.

Die Satzungsänderung wurde nach Genehmigung durch das Finanzministerium im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 16 vom 15. August 2011, S. 255 bekannt gemacht.



16.06.2011

Vertreterversammlung

Die 4. Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 21. Juni 2011 um 14:00 Uhr in Düsseldorf statt.